Widerspruch einlegen gegen eine Kurablehnung
Ein abgelehnter Reha-Antrag ist zwar unerfreulich, es besteht jedoch die Möglichkeit Widerspruch gegen die Kurablehnung einzulegen und somit die Reha letztlich doch noch genehmigt zu bekommen. Der Ablehnungsbescheid beinhaltet in der Regel sowohl den Ablehnungsgrund als auch die Widerspruchsfrist. Falls keine Frist genannt wurde, empfiehlt es sich trotzdem zeitnah auf die Ablehnung zu reagieren.
Entkräftung des Ablehnungsgrunds
Wenn gegen eine Reha-Ablehnung Widerspruch eingelegt werden soll, ist es wichtig auf den im Ablehnungsbescheid genannten Grund der Ablehnung einzugehen und diesen zu entkräften. Wurde die Rehamaßnahme beispielsweise nicht genehmigt, da eine ambulante Therapie am Wohnort des Patienten dem Kostenträger als ausreichend erscheint, ist es empfehlenswert auf bereits durchgeführte ambulante Krankenbehandlungen zu verweisen, die zu keiner Verbesserung der Beschwerden geführt haben. Ein Attest samt medizinischer Begründung durch den behandelnden Arzt entkräftet den Ablehnungsgrund bestenfalls gänzlich. Wurde der Antrag jedoch abgelehnt, da zwischen dem Antrag und der letzten Rehamaßnahme keine vier Jahre liegen, ist es empfehlenswert auf die Dringlichkeit der Behandlung einzugehen. In Form eines ärztlichen Attests sollte erläutert werden, welche weiteren gesundheitlichen Schäden sich ohne die Kur entwickeln können und wie diese die Erwerbstätigkeit des Patienten negativ beeinflussen würden.
Das Widerspruchsschreiben
Es ist wichtig, dass Sie im Widerspruchsschreiben einen sachlichen Ton beibehalten und in der Darlegung präzise bleiben. Das für den Widerspruchsgrund angepasste Attest Ihres Arztes wird dem Schreiben als Anlage beigefügt.