Streit mit der Krankenkasse: Ombudsmann als Ansprechpartner
Versicherte in einer privaten Krankenversicherung können sich bei Problemen an einen Ombudsmann der Krankenkasse wenden. Dieser schlägt im Streitfall eine Lösung vor. Meist handelt es sich um durch den Versicherer verwehrte Leistungen.
Die Aufgaben der Schlichtungsstelle
Der Ombudsmann der privaten Krankenkasse fungiert als Schlichtungsstelle. Er will verhindern, dass es zwischen Versicherern und Versicherten zu unnötigen Prozessen kommt. Allerdings kann er nur Vorschläge unterbreiten, die nicht rechtsverbindlich sind. Wenn die beiden Parteien den Schlichterspruch nicht annehmen, bleibt der normale juristische Weg als Alternative. Versicherungsnehmer sollten bei einer Problematik immer zuerst den Ombudsmann kontaktieren. Der Vorteil besteht darin, dass keine Kosten anfallen. Sollte der Schiedsrichter nicht wie gewünscht entscheiden, können sie trotzdem eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Versicherte haben bei diesem Weg nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen.
Spezialfall gesetzliche Krankenversicherung
Diese Möglichkeit gibt es ausschließlich für privat Versicherte. Gesetzlich Versicherte können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden. Diese beschränkt sich jedoch auf eine beratende Funktion, Schiedssprüche fällt sie nicht. Sollte eine gesetzliche Kasse eine Leistung verweigern, empfiehlt sich erstens ein sofortiger Widerspruch. Zweitens sollten sich Betroffene von der Patientenberatung, der Verbraucherzentrale, einem Sozialverband oder einer Gewerkschaft ausführlich beraten lassen.
Im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen
Ob privat oder gesetzlich versichert: Oft hilft nur ein Rechtsanwalt. Wenn Privatversicherte beim Ombudsmann der Krankenkasse kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen, sollten sie einen erfahrenen Fachanwalt wie muenster-heyn.de kontaktieren. Häufig können Anwälte die Interessen der Mandanten gegenüber den Krankenkassen durchsetzen.
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