Personenbeförderungsschein beantragen: Das sollten Sie wissen
Das traditionelle Taxi bekommt Konkurrenz. Spätestens seit Uber den Markt für Personenbeförderung auch in Deutschland aufzumischen versucht, ist die Diskussion um die neuen Dienstleister in Sachen Mobilität öffentlich. Die Grenzen zwischen Mitfahrgelegenheit und gewerblicher Personenbeförderung verschwimmen.
Besondere Fahrerlaubnis erforderlich
Die Rechtslage ist eindeutig: Wer gewerbsmäßig Personen befördert, benötigt dazu eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (amtliche Bezeichnung des „Taxenscheins“, abgekürzt FzF). Diese spezielle Fahrerlaubnis wird umgangssprachlich auch Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein genannt. Außerdem reicht die gewöhnliche Versicherungseinstufung als „Pkw zur Eigenverwendung“ nicht mehr aus. Das Auto muss – deutlich teurer – als Mietwagen oder Taxi versichert werden, sollen Personen damit befördert werden. Kein Wunder, dass die Taxifahrer verärgert sind über die Wettbewerbsverzerrung, wenn Privatfahrer mit unzureichend versicherten Pkw ihre Dienste billig anbieten.
Voraussetzungen für den P-Schein
Interessenten, die einen Personenbeförderungsschein beantragen möchten, wenden sich an die Führerscheinstelle, meist beim Straßenverkehrsamt. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, und ein normaler Pkw-Führerschein muss seit mindestens zwei Jahren vorhanden sein. Des Weiteren muss eine mindestens zweijährige Fahrpraxis nachgewiesen werden und das Konto in Flensburg sollte möglichst keine Punkte aufweisen. Wer beispielsweise mehr als drei Punkte hat, erhält keine Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mehr. Akzeptiert wird nur der neue EU-Kartenführerschein, ältere Führerscheine wie der graue „Lappen“ müssen zuvor umgeschrieben werden. Zusätzlich braucht man seinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein ärztliches und augenärztliches Gutachten auf vorgegebenen Vordrucken sowie ein amtliches Führungszeugnis. Für Taxifahrer ist zudem das Ablegen einer Prüfung über die Ortskenntnis erforderlich. Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt, ab dem 60. Lebensjahr nur unter zusätzlichen Voraussetzungen. Die Verwaltungskosten betragen je nach Behörde rund 100 EUR einschließlich Ortskundeprüfung, hinzu kommen die Kosten für die Arztbescheinigungen.