Das Arbeitszeitgesetz legt exakt fest, welchen Mindestanspruch Arbeitnehmer auf Pausenzeiten haben. Diese Mindestpausen gibt es ab einer zusammenhängenden Arbeitszeit von sechs Stunden. Sie sollen den Beschäftigten ausreichend Erholung während des Arbeitens garantieren, deswegen dürfen die Pausen weder am Anfang noch am Ende liegen. Die konkreten Regelungen für die Pausenzeiten Bei einer Arbeitszeit von sechs bis...<div class="btnReadMore pt20 bButton"><a href="http://www.jura-weblog.de/arbeitsrecht-und-pausenzeiten-das-sagt-das-arbeitszeitgesetz">MEHR</a></div>