Meldepflichtige Tierseuchen: Welche Tierkrankheit melden?
Nicht alles, was umgangssprachlich oder sogar ganz offiziell beim Tierarzt Seuche heißt, zählt der Gesetzgeber zu den Tierseuchen. Die Katzenseuche beispielsweise ist für den Menschen völlig harmlos und auch nicht so ansteckend, dass sie Katzen großräumig ausrotten könnte.
Anzeigepflicht nur bei besonderer Gefährdung
Meldepflichtige Tierseuchen sind national und international in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Ihnen allen ist gemein, dass von der Krankheit eine große Gefahr ausgehen muss. Im schlimmsten Fall sind das Krankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können. Sie werden in der Fachsprache als Zoonosen bezeichnet. Solche Infektionen können harmlos sein, aber unter Umständen auch tödlich verlaufen. Die Tollwut ist wohl das bekannteste Beispiel für eine sehr gefährliche Zoonose.
Eine Auflistung aller anzeigepflichtiger Tierseuchen finden Sie hier beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Hoher wirtschaftlicher Schaden
Nicht nur die Gesundheitsgefährdung von Menschen, auch ein möglicher großer wirtschaftlicher Schaden können die Einstufung von Krankheiten als meldepflichtige Tierseuchen rechtfertigen. Die Tierhalter sind nicht nur zur Meldung verpflichtet, sie müssen auch die Bekämpfung dulden. Das bedeutet notfalls Tötung der betroffenen Tiere, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Kosten der Seuchenbekämpfung werden bei meldepflichtigen Krankheiten in der Regel vom Staat getragen. Allein deshalb ist die unverzügliche Meldung wichtig, denn sonst verliert man seinen Anspruch. Eine Tierseuche ohne Entschädigung kann einen Hof in den Ruin treiben: bei der Schweinepest 1997/98 in den Niederlanden mussten 12 Millionen Tiere getötet werden, direkte und indirekte Kosten summierten sich auf über 5 Mrd. EUR.
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