Endlich schuldenfrei: Der außergerichtliche Schuldenvergleich
Schuldner können dem zeitintensiven Insolvenzverfahren entgehen, wenn es ihnen gelingt, ihre Gläubiger zu einem außergerichtlichen Schuldenvergleich zu bewegen. Dazu muss der Schuldner aber ein gewisses Maß an Vermögen besitzen oder ein regelmäßiges Einkommen haben, mit dem er seine Gläubiger bedienen kann. Idealerweise werden die Verhandlungen einem Fachanwalt übertragen. Mit einem Beratungshilfeschein ist die professionelle Unterstützung für den Schuldner kostenlos.
Vorteile der außergerichtlichen Lösung
Beim verkürzten Insolvenzverfahren kann die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren erfolgen. Vorausgesetzt, der Schuldner hat in diesem Zeitraum mindestens 35 Prozent seiner Schulden beglichen. Andernfalls dauert es ganze 5 oder 6 Jahre bis zum Start in eine schuldenfreie Zukunft. Demgegenüber kann die Restschuldbefreiung beim Gläubigervergleich bereits nach wenigen Monaten erreicht werden. Auch die betreffenden Schufa-Vermerke werden früher gelöscht und im öffentlichen Schuldnerregister taucht der eigene Name nicht auf.
Voraussetzungen für den Gläubigervergleich
Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, muss der Schuldner zumindest eine Teilsumme der offenen Forderungen begleichen können. Als Richtwert gelten etwa 30 Prozent der Gesamtschuld, die er bestenfalls in Form einer Einmalzahlung begleicht. Wer keine Ersparnisse hat, kann eine Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren. Hierfür muss er jedoch über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Es gibt übrigens keine Regelung, die es dem Schuldner verbietet, die Verhandlungen selbst zu übernehmen. Erfahrungsgemäß erreicht der spezialisierte Anwalt aber die besseren Ergebnisse. Unter www.ga-rechtsanwaelte.de finden Sie eine unter anderem auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei in Augsburg.
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