Schmerzensgeldtabelle bei Körperverletzung nicht allgemeingültig
Wer glaubt, in Deutschland nach einer vergleichsweise harmlosen Verletzung mit Schmerzensgeld reich zu werden, der irrt. Spektakuläre Urteile aus den USA sind auf das deutsche Rechtssystem nicht übertragbar. Auch die zahlreichen Schmerzensgeldtabellen, die im Internet kursieren, sind nur begrenzt aussagekräftig.
Tabellen sind Urteilssammlungen
Schmerzensgeld wird als Kompensation für Schäden gezahlt, die sich nicht in Geld bemessen lassen. Eine sehr bekannte Schmerzensgeldtabelle für Körperverletzung ist die Celler Schmerzensgeldsammlung des Oberlandesgerichts Celle. Bei der Interpretation dieser und anderer Tabellen ist aber zu bedenken, dass die Urteile zum Teil schon älter als zehn Jahre sind, die genauen Umstände des Falls und die Verletzungsfolgen nur in groben Zügen beschrieben sind und dass zudem kein Gericht an diese Maßstäbe gebunden ist. Einen interessanten Beitrag zum Thema Körperverletzung bei medizinischen Eingriffen lesen Sie unter www.medizinisches-coaching.net.
Kriterien für die Bemessung
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes werden besonders die Art der Verletzungen und der Heilungsverlauf berücksichtigt, konkret die Stärke der Schmerzen, die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, sichtbare Narben, bleibende körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Der Verursacher muss nicht einmal schuld sein an den Verletzungen. Bei einem Verkehrsunfall oder einem Hundebiss zum Beispiel haftet der Fahrzeug- bzw. Tierhalter auch ohne Verschulden. Schuldhaftes Handeln führt aber zu mehr Schmerzensgeld. Auch das Verhalten des Schädigers bzw. seiner Versicherung kann Einfluss haben – Ignoranz oder eine schleppende Regulierung können das Schmerzensgeld erhöhen. Üppig sind die Schmerzensgelder aber keineswegs. Für das nach Unfällen häufig beklagte Schleudertrauma, korrekt als Halswirbelsäulen-Distorsion bezeichnet, gibt es in einfachen Fällen rund 200 EUR, nur bei mehrmonatigen Beschwerden auch einmal 1.000 EUR oder mehr.
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