Das sagt das Jugendschutzgesetz zu den Ausgehzeiten
Wenn die Kinder langsam flügge werden, sind viele Eltern unsicher, bis um wie viel Uhr sie ihnen Ausgang erlauben sollen. Eine wichtige Orientierung beim Finden familieninterner Regeln bieten die Angaben im Jugendschutzgesetz zu Ausgehzeiten.
Grenzen der Freiheit
Auch wenn Jugendliche sich schon sehr viel selbst zutrauen, dürfen sie sich grundsätzlich nicht ohne die Begleitung eines Erwachsenen in einer Gaststätte aufhalten, solange sie noch nicht 16 sind. Als Gaststätten gelten dabei nicht nur Kneipen oder Diskotheken, sondern beispielsweise auch Speiselokale oder Cafés.
Diese Regel kennt aber großzügige Ausnahmen. So sieht das Jugendschutzgesetz vor, dass sich auch unbegleitete Jugendliche unter 16 Jahren in der Zeit von 5 Uhr Morgens bis 23 Uhr Nachts in einer Gaststätte aufhalten dürfen, wenn der Besuch dazu dient, eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich zu nehmen oder wenn sie im Alltag oder auf Reisen unterwegs sind.
Diskotheken bzw. Tanzveranstaltungen sind aber vor dem 16. Geburtstag alleine tabu. In Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten ist der Besuch gestattet.
Streitpunkt Uhrzeit
Jugendliche, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich grundsätzlich auch ohne elterliche Begleitung in Gaststätten und Diskotheken aufhalten. Allerdings gilt dies nur für die Zeit bis Mitternacht. Wollen Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren länger ausgehen, müssen sie ebenfalls von einem Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Die Betreiber betreffender Lokale sind dazu berechtigt sind, gegebenenfalls die Ausweise der Jugendlichen zu kontrollieren, um den Jugendschutz sicherzustellen.
Gut zu wissen
Findet eine Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers statt, sind die grundsätzlichen Regelungen außer Kraft gesetzt. Weitere Ausnahmen und auch über das Jugendschutzgesetz hinausgehende Beschränkungen dürfen die einzelnen Gemeinden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt vornehmen.
Bild: bigstockphoto.com / dolgachov