Arbeitszeugnis: Karriere-Scheideweg statt bloßem Blatt Papier
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der ausscheidende Arbeitnehmer in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt eines Arbeitszeugnisses, welches sich im Falle eines qualifizierten Zeugnisses, neben den Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung sowie ausgeübten Tätigkeiten auch auf eine Bewertung Ihrer Leistungen und Führung erstreckt.
Die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen ist jedoch umstritten und viel diskutiert. Heutzutage werden viele Arbeitszeugnisse gerichtlich erstritten oder im Rahmen des Austrittsprozesses verglichen. Insofern enthalten viele Zeugnisse die bekannten Standardformulierungen und sind nur wenig individuell gestaltet. Somit bleibt auch bei bekannten Formulierungen wie zum Beispiel „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ bei vielen Zeugnislesern ein Zweifel bezüglich der Aussagekraft der vorgenommenen Bewertung.
Hinzu kommt, dass viele kleine Unternehmen über keine eigene Personalabteilung verfügen und dem Arbeitnehmer das Recht einräumen, ihr Zeugnis selbst zu formulieren. Nicht selten endet dies in einer Sammlung aus zusammengewürfelten, teilweise ungeeigneten Formulierungen als Ergebnis der Internetrecherche. Gleiches gilt bei arbeitgeberseitig formulierten Zeugnissen. Diese sind zwar oft gut gemeint, aufgrund fehlender Kenntnisse in der Zeugnissprache jedoch oftmals missverständlich formuliert und im schlimmsten Fall für den geschulten Leser sogar negativ interpretierbar. Wem das Recht eingeräumt wird einen Zeugnisvorschlag selbst zu formulieren, sollte sich Unterstützung holen und sich bestenfalls einen Zeugnisvorschlag formulieren lassen.
Bei der Beurteilung von Arbeitszeugnissen spielen neben dem eigentlichen Zeugnisinhalt auch viele weitere Faktoren eine bedeutende Rolle. Insbesondere aufgrund der häufigen Gleichartigkeit von Arbeitszeugnissen, schauen viele geschulte Personaler und Personalentscheider heutzutage auch auf andere Aspekte als nur auf die typischen Formulierungen. Wurden beispielsweise Passivformulierungen eingebaut oder Verschlüsselungstechniken verwendet (z.B.: Leerstellen-, Reihenfolgen-, Knappheits-, Ausweich- oder Widerspruchstechniken etc.)? Gibt das Ausstellungsdatum möglicherweise einen Hinweis auf eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung? Ist ein solcher Interpretationsspielraum gegeben, schwinden die Chancen im Bewerbungsprozess elementar und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, um potentielle neue Arbeitgeber von den eigenen Stärken zu überzeugen, wird immer unwahrscheinlicher.
Insofern ist es von hoher Bedeutung, ein sauber und ordnungsgemäß formuliertes Arbeitszeugnis zu erhalten, welches den rechtlichen Anforderungen entspricht und den negativen Interpretationsspielraum für Zeugnisleser klein hält. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen auf www.Zeugnisgutachten.de oder nehmen Sie Kontakt zu einem Arbeitsanwalt auf.
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Bild: Nataliya Sdobnikova / Bigstockphoto.com