Arbeitsrecht und Pausenzeiten: Das sagt das Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz legt exakt fest, welchen Mindestanspruch Arbeitnehmer auf Pausenzeiten haben. Diese Mindestpausen gibt es ab einer zusammenhängenden Arbeitszeit von sechs Stunden. Sie sollen den Beschäftigten ausreichend Erholung während des Arbeitens garantieren, deswegen dürfen die Pausen weder am Anfang noch am Ende liegen.
Die konkreten Regelungen für die Pausenzeiten
Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden gewährt das Gesetz 30 Minuten Auszeit. Ab einer Dauer von neun Stunden verlängern sich die Pausenzeiten im Arbeitsrecht auf 45 Minuten. Die Verantwortlichen können diese Pausen stückeln, jede einzelne Pause muss aber mindestens 15 Minuten lang sein. Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber das Direktionsrecht zu, er kann die Pausenzeiten anordnen. In Unternehmen mit einem Betriebsrat darf dieser mitbestimmen. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit eines Betriebsrats.
Wie definiert der Gesetzgeber eine Arbeitspause?
Arbeitspausen zeichnen sich dadurch aus, dass Beschäftigte sie nach eigenen Vorstellungen gestalten dürfen und von allen Pflichten befreit sind. Sie dürfen ihren Arbeitsplatz und das Werksgelände verlassen. Bereitschaftsdienst ist während der Pause nicht gestattet, Vorgesetzte dürfen die Arbeitnehmer nicht zwischendurch zurückbeordern. Arbeitspausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Das unterscheidet Arbeitspausen von Betriebspausen, die auf einer Betriebsunterbrechung beruhen. Beschäftigte arbeiten zwar nicht, sie müssen sich jedoch zur Verfügung halten und verbuchen dafür einen Lohn.
Freiwillige Abweichungen möglich
Viele Arbeitgeber übertreffen diese Mindestansprüche. Sie erlauben zum Beispiel unabhängig von den gesetzlichen Arbeitspausen Kurzpausen, ohne diese von der Arbeitszeit abzuziehen. Einige Unternehmen gestatten auch bei Tätigkeiten unter sechs Stunden längere Pausen, im Gegensatz zu den Kurzpausen sind sie nicht Bestandteil der Arbeitszeit. In anstrengenden Berufen wie der Pflege können sie sich als sinnvoll erweisen.
Noch mehr Infos rund um Arbeiten und Recht gibt’s auf der Seite der Gewerkschaft FAU Bielefeld.
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