Alkohol- und Drogentestgerät am Arbeitsplatz
Ein grundsätzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz gibt es im deutschen Recht nicht: Wer seine Arbeit danach sicher ausführen kann und den Betrieb oder sich selbst nicht gefährdet, darf sich durchaus ein Bier zum Mittagessen genehmigen. Doch was tun, wenn der Verdacht besteht, dass jemand durch Alkohol- oder Drogenkonsum sich selbst, andere Mitarbeiter oder gar Kunden gefährdet?
Test nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers
Ein Atemalkoholtest oder gar ein Bluttest ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht – er erfordert daher stets die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Wenn ein Test durchgeführt wird, sollte er selbstverständlich mit einem verlässlichen Alkoholtestgerät durchgeführt werden. www.trendmedic.de bietet solche Geräte mit hoher Genauigkeit an.
Einen Alkoholtest zu verweigern schützt nicht vor Schwierigkeiten. Besteht der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum seine Tätigkeit nicht ausführen kann, droht eine Abmahnung und im wiederholten Fall eine Kündigung.
Die Verantwortung des Arbeitgebers
Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer. Diese umfasst nicht nur, den Arbeitnehmer selbst vor vermeidbaren Unfällen zu schützen, sondern auch Kollegen und Dritte. Sobald er Kenntnis davon hat, dass ein Arbeitnehmer nicht fähig ist, seine Arbeit sicher auszuführen, hat er also die Pflicht zu intervenieren.
Wenn der Verdacht aufkommt, dass jemand am Arbeitsplatz unter Einfluss von berauschenden Substanzen steht, ist unverzügliches und doch überlegtes Handeln gefragt. Um ein Gleichgewicht zwischen dem Selbstbestimmungsinteresse des Arbeitnehmers und dem Sicherheitsinteresse des Arbeitgebers herzustellen, ist es in einem solchen Fall ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht, den Betriebsarzt und gegebenenfalls auch einen Suchtberater hinzuzuziehen.
Webtipps zum Thema
- Umfangreiche Informationen zu Hanf unter hanffreundems.wordpress.com
- Interessante Einblicke in das Arbeitsrecht der DDR finden sich auf www.wirwollendieddr2-0.net
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