Öffentlicher Dienst: Was Sie über die Kündigungsfristen wissen sollten
Die allgemeinen Kündigungsfristen für den öffentlichen Dienst ergeben sich auf der Grundlage der Paragrafen 30 und 34 TVöD und steigen mit der Beschäftigungsdauer. Sie gelten gleichermaßen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Kündigungsfristen öffentlicher Dienst bei unbefristetem Vertrag
Wer weniger als sechs Monate beschäftigt ist, kann zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bis zu einem Jahr Tätigkeit ist es ein Monat zum Monatsende, danach muss die Kündigung bis sechs Wochen zum Quartalsende zugegangen sein. Dauert die Beschäftigung länger als fünf Jahre, hat der Angestellte eine Frist von 3 Monaten, bei über acht Jahren vier Monate und bei über zehn Jahren fünf Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende. Die längste Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gilt für Angestellte, die mindestens 12 Jahre im öffentlichen Dienst tätig sind. Zur Beschäftigungszeit zählen dabei auch Arbeitsverhältnisse bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber. Auch für im öffentlichen Dienst Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei Problemen diesbezüglich sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wie rechtsanwaelte-ps.de konsultiert werden, der gegebenenfalls Kündigungsschutzklage erhebt.
Kündigungsfristen öffentlicher Dienst bei befristetem Vertrag
Wer mit einem befristeten Vertrag im öffentlichen Dienst tätig ist, erhält in der Probezeit zwei Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende. Nach sechs Monaten Beschäftigung beträgt sie vier Wochen, bei über einem Jahr sind es sechs Wochen zum Monatsende. Mit den weiteren Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf drei bis maximal vier Monate zum Quartalsende. Mehrere aufeinanderfolgende befristete Verträge beim selben Arbeitgeber werden bei der Anrechnung addiert.
Weiterführendes zum Thema:
- Ausführliche Informationen rund um die Tätigkeit im öffentlichen Dienst bietet die GÖD, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen auf ihrer Webseite goed-online.de.
- Dieser Artikel von vorunruhestand.de informiert über das Thema Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit dem Ruhestand.