Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz gewährleistet die deutsche Regierung die Versorgung aller bundesdeutschen Haushalte mit Strom und Gas. Das im Jahre 1935 in Kraft getretene Gesetz wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt 2005, und regelt die natürliche Monopolstellung des Netzbetriebs. Damit markiert das Energiewirtschaftsgesetz eine Ausnahme in der freien Marktwirtschaft. Die zahlreichen, staatlichen Eingriffe schränken den Handlungsspielraum der Energieversorger ein. Möchten Sie einen genauen Einblick nehmen, lohnt es den aktuellen Praxiskommentar zum EnWG von www.energie-fachmedien.de zu lesen.
Die Hauptziele des EnWG
Als Mitglied der EU versucht Deutschland die Umsetzung des europaweit geltenden Energierechts der Europäischen Gemeinschaft durchzusetzen und kontinuierlich voranzutreiben. Außerdem wird sichergestellt, dass ein unverfälschter und nicht durch Absprachen verzerrter Wettbewerb zwischen den Energieversorgern möglich ist. Das Netz soll nämlich auf lange Sicht leistungsstark und zuverlässig funktionieren. Höchste Priorität genießt die dritte Zielsetzung. Nach dieser muss eine möglichst billige, sichere, umweltverträgliche, adäquate und verbraucherfreundliche Versorgung der Allgemeinheit stattfinden.
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Das Kontrollgremium: die Bundesnetzagentur
Um zu gewährleisten, dass bei der Energieversorgung der Bevölkerung alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, wurde 1998 die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn gegründet. Als oberste Regulierungsbehörde Deutschlands ist es ihre Aufgabe, für die Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs unter den Strom- und Gasanbietern zu sorgen und dabei im Sinne der Verbraucher zu handeln.
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